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DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3808-9

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DSG | Datenschutzgesetz (1. Auflage)

V. Entwicklung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018

Die DSGVO kommt gem Art 99 Abs 2 DSGVO ab zur Anwendung, bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die nationalen Rechtsakte zur Durchführung der DSGVO erlassen haben. Der DSGVO kommt nach Art 288 Abs 2 AEUV als Unionsverordnung allgemeine Geltung zu. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, insofern sind nationale Umsetzungsregelungen grundsätzlich weder erforderlich noch zulässig. Der Verordnung entgegenstehendes nationales Recht muss gem dem Vorranganspruch des Unionsrechts unangewendet bleiben. Die DSGVO bedarf jedoch mitunter einer innerstaatlichen Ausgestaltung bzw erfordern oder ermöglichen dezidierte Gestaltungsspielräume Regelungen im innerstaatlichen Bereich.

Die Richtlinie (EU) 2016/680 muss gem ihrem Art 63 Abs 1 spätestens bis zum ins innerstaatliche Recht umgesetzt sein. Gemäß Art 288 S. 33 Abs 3 AEUV ist die Richtlinie für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Der Ressortentwurf des für die Anpassung der innerstaatlichen R...

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