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TPI 2, April 2017, Seite 101

Verrechnungspreisberichtigungen

Primär-, Gegen- und Sekundärberichtigung

Florian Rosenberger

Die Verrechnungspreisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen kann mit Fug und Recht als „Dauerbrenner“ bei in- und ausländischen Betriebsprüfungen bezeichnet werden. Soweit daraus letztlich eine Hinzurechnung (Primärberichtigung) resultiert, ist aus Konzernsicht alles zu unternehmen, eine korrespondierende Gegenberichtigung im jeweils anderen Staat zu erwirken. Nur so kann eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden. Ob sich weitere abgabenrechtliche Konsequenzen anschließen, hängt letztlich von der Art der Sekundärberichtigung ab. Wer hier den steueroptimalen Weg durch den Berichtigungsdschungel finden möchte, braucht einen guten Plan und entsprechende Erfahrung.

Primärberichtigung

Erzielt ein Unternehmen aus einer Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen – wegen eines Verstoßes gegen den Fremdvergleichsgrundsatz – einen zu niedrigen Gewinn, so darf gem Art 9 Abs 1 OECD-MA eine entsprechende steuerliche Hinzurechnung erfolgen. Eine solche Hinzurechnung wird als Primärberichtigung (primary adjustment) bezeichnet. In der Praxis kommt es typischerweise dann zu einer Primärberichtigung, wenn im Zuge einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass das geprüfte Unterneh...

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