Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
7. Aufl. 2014
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§ 3 Steuerbefreiungen
EStR: Rz 300 bis Rz 335
Literatur 2013
Fröhlich, StBefreiung von Katastrophenbeihilfen für Waldschäden?, UFSj 13, 93; Kopf, Abkommenskonform ausdehnende Interpretation des Begriffes „lohngestaltende Vorschriften“, ; Ryda/Langheinrich, Die auf der Bestimmung des § 3 Abs 2 EStG 1988 basierende Hochrechnung bestimmter Einkünfte, FJ 13, 14.
Übersicht der Kommentierung
Rz
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I. | Allgemeines | ||||
1. | Stellung des § 3 im System der Einkommensbesteuerung | 1 | |||
II. | Sachliche Steuerbefreiungen (Abs 1 Z 1 – 31) | ||||
1. | Versorgungsleistungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (Z 1) | 2 | |||
2. | Renten und Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz (Z 2) | 3 | |||
3. | Bezüge oder Beihilfen (Z 3) | 4–11 | |||
a) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung nach § 5 Z 6 KStG wegen Hilfsbedürftigkeit (lit a) | 4, 5 | |||
b) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung zur unmittelbaren Förderung der Kunst (lit b) oder aus Mitteln einer in 4a Abs 3 genannten Institution zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (lit c) | 6–9 | |||
c) | aus öffentl Mitteln oder Mitteln eines Fonds iSd § 4a Abs 3 Z 2 für eine Tätigkeit im Ausland die der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dient (lit d) | 10 | |||
d) | nach dem Stud... |