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Die neuen deutschen Regelungen zu Funktionsverlagerungen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer vom wurden die deutschen Verrechnungspreisregelungen zur grenzüberschreitenden Funktionsverlagerung überarbeitet und in einem neuen Abs 3b des § 1 dAStG verankert.
Am hat das dBMF als erste Reaktion auf die Gesetzesänderung einen Referentenentwurf einer aktualisierten Funktionsverlagerungsverordnung (nachfolgend: FVerlV) vorgelegt. Nach Zustimmung durch den Bundesrat ist die FVerlV am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die neue FVerlV findet erstmals für Veranlagungszeiträume Anwendung, die nach dem beginnen, und ist damit in der Regel für den Steuerpflichtigen bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2022 in Kraft. Die Neufassung der FVerlV sieht im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen an der bisher bestehenden FVerlV vor und passt die Verordnung an die geänderte Gesetzeslage an. Darüber hinaus enthält sie jedoch auch einige Änderungen und Verschärfungen. Damit müssen sich alle Rechtsanwender, die sich mit internationalen Verrechnungspreisen beschäftigen, kurzfristig mit den neuen Inhalten der Verordnung auseinandersetzen. In diesem Beitrag sollen einig...