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ASoK 10, Oktober 2020, Seite 375

Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Employee-Equity-Incentive-Plans

Worauf haben Dienstgeber zu achten?

Sebastian Zankel

Zum Zwecke der verstärkten Beteiligung von Führungskräften und sonstigem Schlüsselpersonal am Unternehmenserfolg werden in manchen Kapitalgesellschaften Aktienoptionen im Rahmen von Employee-equity-incentive-Plänen diesen Gruppen von Dienstnehmern angeboten. Der vorliegende Beitrag soll einige arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Employee-equity-incentive- Plans näher erörtern.

1. Was wird in einem Employee-Equity-Incentive-Plan normiert?

In einem Employee-equity-incentive-Plan werden bestimmten Gruppen von Dienstnehmern bzw Organen einer Kapitalgesellschaft Aktienoptionen zugesagt, die binnen eines bestimmten Zeitraums, einer sogenannten vesting period, ausgeübt werden können. In der Regel wird durch derartige Pläne das Ziel der Mitarbeiterbindung verfolgt, da die Ausübung der Aktienoptionen in der Regel eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit voraussetzt.

2. Vertragliche Gestaltung der Teilnahme an einem Employee-Equity-Incentive-Plan

2.1. Allgemeines

Wesentlich für die Beantwortung der Rechtsfrage, inwieweit es einen Rechtsanspruch auf Teilnehme eines Arbeitnehmers an einem Employee-equity-incentive-Plan gibt, ist, welche konkrete arbeitsv...

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