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SWK 13-14, 10. Mai 2021, Seite 823

Erste Praxiserfahrungen mit dem CFPG

Strafrechtliche Stolpersteine in der Praxis

Tibor Nagy, Maria Nagy-Auer und Katharina Peschetz

Mit dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen rückwirkend sowohl im Rahmen von Betriebsprüfungen als auch eigenständig zu überprüfen. Gerade aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in Pandemiezeiten, der sich viele Berater ausgesetzt sehen, zeigt sich bereits jetzt, dass in der Praxis mitunter Fehlbeurteilungen erfolgen, die im Rahmen von CFPG-Prüfungen zum Risiko für Klient und Berater werden. Eine Sanierung ist häufig noch möglich, jedoch sind dabei die Besonderheiten des Kernstrafrechts zu beachten. Die Voraussetzungen für eine tätige Reue zur Sanierung kernstrafrechtlicher Delikte und für Selbstanzeigen nach § 29 FinStrG unterscheiden sich im Detail nicht unerheblich. Die Autoren geben einen Überblick über häufig auftretende Praxisprobleme und Stolpersteine im Zuge von Sanierungen.

1. Überblick

Während aktuell viele Kanzleien noch mit der erheblichen Belastung durch die Beantragung von COVID-19-Förderungen zu kämpfen haben, sehen sich erste Kollegen bereits mit diesbezüglichen finanzstrafrechtlichen und kernstrafrechtlichen Zweifelsfragen und Problemfällen konfrontiert. Dabei handelt es sich etwa um Buchungs- und B...

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