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SWK 13-14, 10. Mai 2021, Seite 816

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken an pauschalierte Land- und Forstwirte

Kann zur Steuerpflicht optiert werden?

Hannes Gurtner und Lucia Mosaner

Im Rahmen dieses Beitrags soll der Frage nachgegangen werden, ob hinsichtlich einer Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks auch dann zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs 2 UStG optiert werden kann, wenn es sich beim Mieter um einen Unternehmer handelt, der dieses Grundstück für seine Umsätze im Rahmen eines gemäß § 22 UStG pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verwendet.

1. Ausgangssituation und Rechtslage in Österreich

Nach den Regelungen des österreichischen UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG). Sofern die Steuerbefreiung nicht bereits durch die direkt in § 6 Abs 1 Z 16 UStG normierten Ausnahmen ausgeschlossen ist, besteht gemäß § 6 Abs 2 UStG eine Option, Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtig zu behandeln. Eine Ausübung dieser Option ist gemäß § 6 Abs 2 UStG allerdings nur zulässig, „soweit der Leistungsempfänger (dh der Mieter) das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen“. Der Nachweis dieser Voraussetzung ist durch den Vermieter zu führen. Hinsichtlich der Defi...

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