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SWK 19, 1. Juli 2017, Seite 887

Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

(B. R.) – In einem vor dem BFH anhängigen Revisionsverfahren (IX R 31/16) forderte der BFH das deutsche BMF auf (Beschluss vom ), dem Verfahren beizutreten, um Stellung dazu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu einkommensteuerbaren Einkünften führt.

1. Sachverhalt

Ehegatten (idF „Kläger“) sind Eigentümer eines von ihnen selbst bewohnten Grundstücks. Anlässlich der Planung einer Hochspannungsleitung, die genau über das Grundstück führen sollte, schloss der Kläger eine Vereinbarung, wonach der Errichter „zum Zwecke von Bau, Betrieb und Unterhaltung elektrischer Leitungen nebst Zubehör einschließlich Steuer- und Telekommunikationskabel und aller dazu erforderlichen Vorkehrungen“ berechtigt war, dessen Grundstück in Anspruch zu nehmen. Hierfür wurde dem Kläger, der sich zu der Bewilligung einer entsprechenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch verpflichtete, eine einmalig zu zahlende Entschädigung gewährt. Ein Mast wurde auf dem Grundstück nicht erbaut; dieses wurde lediglich überspannt. Das Finanzamt beurteilte d...

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