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SWK 17, 10. Juni 2019, Seite 784
Familienwohnsitz bei Pflegebedürftigkeit
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass sich aus der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ein gewichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ergeben kann. – (§ 16 Abs 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2016/13/0016)