Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ESt: Nichtabzugsfähigkeit von Lebensmittelaufwendungen
§ 20 Abs 1 Z 1 und 2 EStG 1988 schließt Lebensmittelaufwendungen für die Verpflegung des Steuerpflichtigen – außerhalb des § 4 Abs 5 EStG 1988 – generell vom Abzug aus (vgl , mwN). Die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ist ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen, selbst wenn mit der Berufsausübung (hier: Profiradrennfahrer) ein überdurchschnittlicher Energie- bzw Flüssigkeitsverbrauch verbunden sein sollte. – (§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)
( Ra 2017/15/0043)