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SWK 13-14, 10. Mai 2022, Seite 595

Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro bis Juni 2023 im Nationalrat beschlossen

Am hat der Nationalrat das sogenannte „Energiepaket“ samt Erhöhung des Pendlerpauschales beschlossen, nachdem es am Vortrag den Finanzausschuss passiert hatte (516/BNR 27. GP).

Dem Initiativantrag (2421/A 27. GP) zufolge wird das Pendlerpauschale befristet um 50 % erhöht; diese Regelung wird von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Der Pendlereuro wird für diesen Zeitraum vervierfacht. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird die Rückerstattung der Sozialversicherung um 100 € erhöht.

Darüber hinaus kommt es zu einer Senkung der Erdgasabgabe und der Elektrizitätsabgabe aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Die Abgaben werden ebenfalls zeitlich befristet auf das europäische Mindestbesteuerungsniveau gesenkt. Diese liegen dann bei 0,021 pro Kubikmeter bzw pro Kilowattstunde.

Bei den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist eine Verbesserung der Liquidität durch eine Agrardieselvergünstigung, demnach eine steuerliche Entlastung für den Dieseleinsatz, vorgesehen. Daher wird eine Mineralölsteuerbegünstigung in Höhe von 7 Cent je Liter unter Berücksichtigung der Verbrauchswerte bzw der Art und des Ausmaßes der bewirtschafteten Flächen gewährt. Auch hier ist eine Befristung vorg...

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