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ASoK 9, September 2011, Seite 360

Prämienauszahlung und begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge

LStR-Wartungserlass 2011 ( 010222/0121-VI/7/2011); , BMF-010222/0160-VI/7/2011.

S. 361 Nach dem Ende Jänner 2011 ergangenen LStR-Wartungserlass 2010 sind Prämien, Tantiemen u. Ä, die für größere Zeiträume gewährt werden, als (sechstelerhöhender) laufender Bezug zu behandeln, wenn sie aufgrund vertraglicher oder kollektivvertraglicher Regelung laufend ausgezahlt werden (vgl. dazu die Praxis-News vom März 2011, ASoK 2011, 121 f.). Nunmehr werden die diesbezüglichen Voraussetzungen im Rahmen des LStR-Wartungserlass 2011 präzisiert:

  • Der Auszahlungsanspruch muss vor der (ersten) Auszahlung in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt sein.

  • Nach Beginn der Auszahlung kann die vereinbarte Auszahlungsmodalität nicht mehr mit steuerlicher Wirkung abgeändert werden.

  • Bei einem Akontomodell ist die Endabrechnung als sonstiger Bezug zu behandeln. Die Endabrechnung kann auch mittels vertraglicher Vereinbarung nicht als laufender Bezug gewidmet werden.

Die letztgenannte Aussage hat für einige Verwirrung gesorgt, weil sie den Schluss nahelegt, dass die Widmung einer Prämie als laufender Bezug zwar bei gänzlicher Auszahlung im Nachhinein, nicht aber hinsichtlich einer Spit...

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