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Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
2022-0.232.980, BMF-AV 2022/41.
Volltext: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=59e4849a-cb02-4137-9ec6-86cab64ef8e8.
Die Konsultationsvereinbarung betrifft Art 5 Abs 1, Art 15 Abs 1 und 6 (Grenzgängerregelung) sowie Art 19 Abs 1 DBA Deutschland in Bezug auf Sonderfälle von Arbeitstagen, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden. Weiters wurde Einvernehmen erzielt über die Anwendung des Art 18 Abs 2 DBA Deutschland auf Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Arbeitgeber ausgezahlt und von staatlicher Seite eines der Vertragsstaaten erstattet werden. Die Konsultationsvereinbarung ist nur eine vorübergehende Maßnahme, die das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern angesichts der COVID-19-Pandemie möglichst gering halten soll. Vor dem Hintergrund der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich des COVID-19-Pandemiegeschehens soll die Vereinbarung nur bis gültig sein.