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Mehrwertsteuer: Rechnung ohne Anschrift des Ortes der wirtschaftlichen Tätigkeit berechtigt auch zum Vorsteuerabzug
Art 168 lit a und Art 178 lit a iVm Art 226 Z 5 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
( Geissel, C-374/16 und C-375/16)