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Mehrwertsteuer: Sport ist durch bedeutende körperliche Komponente gekennzeichnet
Art 132 Abs 1 lit m MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie Duplicate-Bridge, die durch eine unbedeutend erscheinende körperliche Komponente gekennzeichnet ist, nicht unter den Begriff „Sport“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.
( The English Bridge Union, C-90/16)