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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 110

Mehrwertsteuer: Befreiung von Nebenleistungen bei der Einfuhr unabhängig von tatsächlicher Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer

Art 144 iVm Art 86 Abs 1 lit b MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung auf Nebenleistungen, einschließlich der Beförderungsleistungen, nicht nur voraussetzt, dass deren Wert in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird, sondern auch, dass auf diese Leistungen bei der Einfuhr tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.

( Federal Express Europe, C-273/16)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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