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Mehrwertsteuer: Beschränkung der Zusammenschlussbefreiung für den Gesundheitsbereich unzulässig
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL verstoßen, dass sie die Mehrwertsteuerbefreiung auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen beschränkt, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben.
( Kommission/Deutschland, C-616/15)