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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 71

Die geplanten Änderungen für Sachverständige

Verbesserung des Rechtsschutzes in Strafverfahren

Thomas Keppert und Werner Hallas

Das Regierungsprogramm 2017–2022 sieht im Kapitel Justiz eine Reihe von geplanten Maßnahmen für den Bereich des Sachverständigenwesens und damit zusammenhängend Reformen vor allem im Strafrecht vor. Diese sollen dargestellt und einer ersten Beurteilung aus sachverständiger Sicht unterzogen werden.

1. Die Vorhaben im Bereich des Sachverständigenwesens

Im Unterkapitel „Reformen im Strafrecht“ werden im Rahmen der Modernisierung des strafrechtlichen Hauptverfahrens zwei geplante Maßnahmen angeführt, die konkret das Sachverständigenwesen ansprechen:

  • Einerseits soll eine Verpflichtung normiert werden, wonach der bestellte Gerichtssachverständige zu widerstreitenden Ergebnissen eines Privatsachverständigengutachtens Stellung zu nehmen hat.

  • Andererseits soll gesetzlich klargestellt werden, dass Sachverständige, die als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft Befund und Gutachten erstellt haben, grundsätzlich nicht mehr im Hauptverfahren tätig sein dürfen.

Im Unterkapitel „Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung sowie zur Steigerung des Rechtsschutzes“ werden Optimierungen zur Beschleunigung und Verbesserung der Effizienz vor allem von strafrechtlichen Großverfahren geplant. Dabei neh...

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