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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 70

Indexierung der Familienbeihilfe

Das BMFJ hat – in Abstimmung mit dem BMF – seinen Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FLAG 1967 und das EStG 1988 geändert werden, zur Begutachtung verschickt (1/ME 26. GP). Zur Vermeidung von Verzerrungen beim – derzeit noch – undifferenzierten Export soll die Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrags) künftig an die Kaufkraft jenes Landes, in dem das Kind wohnt, angepasst werden.

Als Berechnungsgrundlage für diese Werte sollen die vom Statistischen Amt der Europäischen Union publizierten „Vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern (EZ28=100)“ dienen. Diese Beträge sollen alle zwei Jahre angepasst werden. Die näheren Details sollen durch Verordnung festgelegt werden.

Die Begutachtungsfrist endet am .

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