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SWK 4-5, 5. Februar 2019, Seite 133

Erlässe, Informationen

1. Zinsersparnis 2019

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerte-VO beträgt für das Kalenderjahr 2019 0,5 % (, BMF-010222/0106-IV/7/2018).

S. 134 2. Bausparprämie 2019

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2019 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (, BMF-010222/0107-IV/7/2018, BMF-AV 2018/142).

3. Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2019

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind für das Jahr 2019 die Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen (, BMF-010222/0097-IV/7/2018, BMF-AV 2018/117)


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Altersgruppe
Regelbedarf
0–3 Jahre
208 Euro
3–6 Jahre
267 Euro
6–10 Jahre
344 Euro
10–15 Jahre
392 Euro
15–19 Jahre
463 Euro
19–25 Jahre
580 Euro

Achtung: Für die Veranlagung 2018 sind die Regelbedarfssätze für 2018 maßgebend, siehe dazu Anmerkung Ki 3, Seite 208 f.

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