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ASoK 9, September 2011, Seite 336

Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter: Änderung der Förderungskriterien für die AMS-Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen

Darstellung der ab 11. 7. 2011 geänderten Förderungsvoraussetzungen

Mag. Karin Blasl

Die Förderungskriterien der seit bestehenden Beihilfe des AMS für Ein-Personen-Unternehmen (im Folgenden: EPU) in Form eines pauschalierten Ersatzes des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung wurde mit geändert. Durch die geänderten Förderungskriterien wurde der bisherige Anwendungsbereich der Förderung für Dienstverhältnisse, die ab dem neu begründet werden, erheblich erweitert.

Förderungskriterien

Förderbarer Beschäftigungsträger

Die pauschalierte Förderung des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung, welche seitens des AMS gewährt wird, können alle EPU erhalt, sofern die zur Geschäftsführung berufenen natürlichen Personen nach dem GSVG kranken-, unfall- und pensionsversichert sind und entweder erstmalig oder – aufgrund der Neuregelung – nach fünf Jahren wieder einen vollversicherungspflichtigen Dienstnehmer beschäftigen.

In Bezug auf den nunmehr zusätzlich vorgesehenen Beurteilungszeitraum von fünf Jahren bedeutet dies, dass bspw. bei Beginn eines zu fördernden Dienstverhältnisses mit ein früheres vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis daher spätestens am geendet haben muss.

Zu beachten ist, dass Selbständige, welche von der Kleinunternehmerregelung i. S. v. § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG in der S...

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