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Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang
Entscheidungsanmerkung zu
Der OGH hat sich als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen in der oben genannten Entscheidung mit der Thematik des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang befasst.
Sachverhalt
Es geht um eine österreichische Versicherung, deren Aufbau, Ein- und Umgliederung. Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch an Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst besser in diesem Markt tätig werden zu können. Der Bereich Haushalt wurde in diese Gesellschaft ausgelagert; die angestellten Sachverständigen wurden übergeführt.
Zum hatte die Beklagte österreichweit 64 angestellte Kfz-Sachverständige beschäftigt. Aufgrund von Rahmenvereinbarungen waren weitere 30 selbständige Kfz-Sachverständige und vier sonstige Dienstleister für die Beklagte im Bereich Kfz-Schadensbegutachtung tätig. Allen österreichische...