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SWK 17, 10. Juni 2016, Seite 797

Umsatzsteuer-Update Juni 2016: Aktuelles auf einen Blick

Gestzgebung – Rechtsprechung – Verwaltungspraxis

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis..

1. Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherers nicht steuerfrei

Art 135 Abs 1 Buchst a MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen der Schadensregulierung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die von einem Dritten im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens erbracht werden, nicht von der in dieser Vorschrift genannten Befreiung erfasst sind (, Aspiro SA).

Anmerkung: Aspiro erbringt im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens auf der Grundlage eines mit ihm geschlossenen Vertrags alle Dienstleistungen iZm der Schadensregulierung. Sie erhält dafür eine Pauschalvergütung, deren Sätze sich nach der Art des zu regulierenden Schadens richten. Aspiro ist weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Versicherungsmakler oder -vertreter. Insbesondere haftet sie nicht gegenüber den Versicherten. Im Rahmen des Vertrags erbringt Aspiro 18 Leistungen, vergibt aber einige von ihnen an einen externen Unterauftragnehmer.

Untersucht hat der EuGH...

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