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V. Novelle zum AMPFG: Beschäftigungsförderung Älterer
Der Nationalrat hat am in dritter Lesung eine Novelle des AMPFG beschlossen (RV 587 BlgNR 25. GP). Durch diese Novelle werden die Fördermittel für ältere Arbeitslose deutlich aufgestockt. Sowohl 2016 als auch 2017 sollen jeweils 250 Mio Euro aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für Über-50-Jährige, die länger als sechs Monate beim AMS vorgemerkt sind, bereitgestellt werden, um diese wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 60 % der Fördermittel sollen für Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn und 40 % für sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte verwendet werden (siehe § 13 Abs 2 AMPFG).
Zudem sollen durch diese Novelle die Finanzierung der Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für die Jahre 2016 bis 2019 mit jeweils höchstens 20 Mio Euro sichergestellt werden (siehe § 13 Abs 1 AMPFG).
Diese Maßnahmen sollen mit in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.