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SWK 17, 10. Juni 2016, Seite 793

Deutscher Aktionsplan gegen Briefkastenfirmen

Finanzstaatssekretär Michael Meister hat am in Berlin den deutschen Aktionsplan – Stichwort: Panama Papers – gegen Briefkastenfirmen vorgestellt: Vorgesehen ist ua die Aufgabe des steuerlichen Bankgeheimnisses, damit der Fiskus Profiteuren von Briefkastenfirmen leichter auf die Spur kommen kann. Zudem soll die Finanzverwaltung Sammelabfragen bei Banken tätigen können: Bei einem konkreten Verdacht müsste eine Bank dann alle Kunden nennen, für die sie Kontakte zu Offshore-Firmen vermittelt hat. Außerdem sollen Betriebsprüfer in Banken Zufallsfunde über verdächtige Konten von Bankkunden an den Fiskus melden können. Bisher ist dies wegen des steuerlichen Bankgeheimnisses nicht möglich. Die Steuerpflichtigen selbst müssen außerdem melden, wenn sie Briefkastenfirmen im Ausland gegründet oder Anteile daran erworben haben, auch wenn diese unter zehn Prozent liegen. Bei Verstößen wird eine Strafe von bis zu 25.000 Euro fällig. Daneben sollen auch die Banken für Steuerhinterziehungen ihrer Kunden über Briefkastenfirmen in Haftung genommen werden können. Die Gesetzgebung soll in einem Jahr abgeschlossen sein.

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