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IV. Novelle zum BAG: Lehre mit Matura soll flexibler werden
Vom Nationalrat in dritter Lesung am angenommen wurde eine Novelle zum BAG, dies mit dem Ziel, die Lehrlingsausbildung weiterzuentwickeln und auf geänderte bildungspolitische Rahmenbedingungen zu reagieren (RV 627 BlgNR 25. GP). Diese Novelle soll im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthalten:
S. 279 Formulierung einer Zieldefinition für Qualität in der Berufsausbildung (§ 1a BAG).
Einführung der Möglichkeit für den Landes-Berufsausbildungsbeirat, eine zwischenzeitliche Überprüfung der für die Ausbildung notwendigen betrieblichen Ausstattung und Organisation zu beantragen, wenn sich Hinweise ergeben, dass die Voraussetzungen nicht bzw nicht mehr vollständig vorliegen (§ 2 Abs 6a BAG).
Neu durchzuführendes § 3a BAG-Verfahren zur Feststellung der für die Ausbildung erforderlichen Sachausstattung und betrieblichen Organisation, wenn 10 Jahre in einem bestimmten Lehrberuf kein Lehrling aufgenommen wurde.
Erstellung von standardisierten Ausbildungsprogrammen für Teilqualifikationen, die vor allem die Eingliederung sogenannter potenzieller NEETs (not in employment, eduction or training) in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen (§ 8b Abs 14 BAG).
Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung bei Lehre mit Matura (§ 13a BAG).
Möglichkeit zur aliquoten Lehrze...