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„Must-knows“ für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen
So bekommen Sie den Durchblick!
Die Reformierung der nichtfinanziellen Berichterstattung hin zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mit einer Vielzahl von Rechtsakten verbunden. Neben dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-RL), der ua eine Änderung der bestehenden Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD-RL) vorsieht, ist für die Berichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen insbesondere die TaxonomieVO von Bedeutung. Deren Angabeerfordernissen ist gemäß den Übergangsregelungen bereits für das Geschäftsjahr 2021 nachzukommen. Für Geschäftsjahre ab 2022 sind die Regelungen vollumfänglich anzuwenden, schließlich wird mit Geltungsbeginn der CSRD-RL (für Geschäftsjahre ab 2023) deren Anwendungskreis auch für die TaxonomieVO gelten. Dieser Beitrag veranschaulicht, welche Regelungen derzeit sowie nach bereits vorliegenden Rechtsakten künftig für Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind.
1. Überblick
Derzeit haben ausschließlich große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, eine nichtfinanzielle Erklärung bzw einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Bei de...