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Vorsteuerabzug bei fehlgeschlagenem Beteiligungserwerb einer gemischten Holding
Entscheidung: Sonaecom SGPS SA, C-42/19.
Normen: Art 4 und 17 der 6. MwSt-RL.
Art 4 Abs 1 und 2 sowie Art 17 Abs 1, 2 und 5 der 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass eine gemischte Holding, die in wiederkehrender Weise in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften eingreift, berechtigt ist, die Mehrwertsteuer, die beim Erwerb von Beratungsdienstleistungen in Bezug auf eine im Hinblick auf den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer anderen Gesellschaft durchgeführte Markterkundung entrichtet wurde, auch dann als Vorsteuer abzuziehen, wenn dieser Erwerb letztlich nicht erfolgt ist.
Art 4 Abs 1 und 2 sowie Art 17 Abs 1, 2 und 5 der 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass eine gemischte Holding, deren Eingreifen in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften wiederkehrenden Charakter hat, nicht berechtigt ist, die Mehrwertsteuer, die auf die Provision entrichtet wurde, die an ein Kreditinstitut für die Organisation und die Einrichtung einer Anleihe zur Vornahme von Investitionen in einem bestimmten Bereich gezahlt wurde, als Vorsteuer abzuziehen, wenn diese Investitionen letztlich nicht erfolgt sind und das durch diese Anleihe erhaltene Kapital vollständig in Form ein...