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Das neue österreichische Pfandbriefrecht
Umsetzung der Covered-Bonds-Richtlinie
Das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG, BGBl I 2021/199, ausgegeben am ) setzt die Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (im Folgenden auch: Covered-Bonds-Richtlinie) in Österreich um. Im Folgenden wird das PfandBG im Überblick dargestellt.
1. Umsetzung der EU-Richtlinie
Ziel der EU-Richtlinie aus 2019 ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für „europäische Pfandbriefe“, um damit den EU-Kapitalmarkt für Investoren attraktiver zu gestalten. Das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG) setzt diese Richtlinie in Österreich um und löst damit die bisherigen drei getrennten gesetzlichen Grundlagen für die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen in Österreich ab:
das ursprünglich deutsche Pfandbriefgesetz (für Pfand- und Kommunalbriefe der Landes-Hypothekenbanken) aus 1927, übernommen 1938;
das ursprünglich deutsche Hypothekenbankgesetz (für Pfand- und Kommunalbriefe aller anderen Hypothekenbanken) aus 1899, übernommen ebenfalls 1938;
das Gesetz über fundierte Bankschuldverschreibungen aus 1905.
2. Wesen von gedeckten Schuldverschreibungen
Gedeckte Schuldverschreibungen („covered bonds“) im Sin...