SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
3. Aufl. 2017
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S. 344H. Rechts- und Leistungsbeziehungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern
Inhalt
1. Die Ausgangslage
821
Das Trennungsprinzip (§ 61) unterscheidet zwischen dem Gesellschaftsvermögen der GmbH und dem (Privat-)Vermögen der Gesellschafter. Die GmbH und jeder Gesellschafter stehen einander als eigene Rechtssubjekte gegenüber und können daher wechselseitige Rechte und Pflichten begründen. Wie mit Dritten können zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern Verträge jeglicher Art abgeschlossen werden.
822
Durch eine Vielzahl von Regulativen versuchen nunmehr sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung
durchzusetzen, dass Geschäfte (welcher Art und in welchem Umfang auch immer) zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern (annähernd) unter den gleichen Voraussetzungen entsprechen abgeschlossen werden wie mit einem Dritten;
unzulässige, nur durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorteilsgewährungen an Gesellschafter als (in steuerlicher Hinsicht) verdeckte Ausschüttung (§ 8 Abs 2 KStG) und/oder (zivilrechtlich) unzulässige Einlagenrückgewähr mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen zu sanktionieren.
Die Problemzone „Geschäfte zwischen GmbH und Gesellschafter“ ist aus Sicht der Betroffenen einfac...