SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
3. Aufl. 2017
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S. 17A. Wesensmerkmale, Lebensphasen und innere Organisation einer GmbH
Inhalt
1. Begriff, Grundsätzliches
1
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine
aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehende
juristische Person und
Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Anteile („Stammeinlagen“) zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne den Gläubigern der Gesellschaft für deren Verbindlichkeiten persönlich zu haften.
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Wie ein Mensch besitzt auch eine GmbH Rechtsfähigkeit. Als juristischer Person kommen ihr selbständige Rechte und Pflichten als Außengesellschaft zu. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben. Eine GmbH ist rechts- und parteifähig und somit auch insolvenzfähig; vor Gericht ist die Gesellschaft aktiv und passiv prozessfähig (§ 61 Abs 1). In das Gesellschaftsvermögen kann nur mit einem gegen die Gesellschaft gerichteten Titel vollstreckt werden. Im Gegensatz zu ihrer selbständigen Rechtsfähigkeit ist die GmbH jedoch nicht von sich aus handlungsfähig; hierfür benötigt sie immer zumindest einen Geschäftsführer.
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Volle Rechtsfähigkeit erlangt die GmbH erst mit der Eintragung im Firmenbuch (§ 2 Abs 1...