Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 1307

39.1. Im Bereich des Abgabenrechts

1005


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PFLICHTEN GEGENÜBER DEM KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER
Pflichten
Fristen
gem.
Anmeldung (inkl. geringfügig Beschäftigte)
vor Arbeitsantritt
(→ 39.1.1.1.1.)
Abmeldung (inkl. geringfügig Beschäftigte)
binnen 7 Tagen nach Ende der
Pflichtversicherung (→ 39.1.1.1.1.)
Änderungsmeldung (inkl. geringfügig Beschäftigte)
binnen 7 Tagen nach Eintritt der zu meldenden Änderung (→ 39.1.1.1.2.); Lohn- und Gehaltsänderungsmeldungen binnen 7 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Beitragszeitraums (→ 37.2.2.1.)
Familienhospizkarenz/Pflegekarenz An-, Ab- und Änderungsmeldung
binnen 7 Tagen nach Eintritt der zu meldenden Änderung (→ 39.1.1.1.2.)
Anmeldung fallweise beschäftigter Personen (inkl. geringfügig Beschäftigte)
vor Arbeitsantritt
(→ 31.5.2.)
Vollständige Anmeldung und Abmeldung fallweise beschäftigter Personen (inkl. geringfügig Beschäftigte)
binnen 7 Tagen nach Ablauf des Beitragszeitraums, für den die Meldung gelten soll, mittels kombinierter An- und Abmeldung (→ 31.5.2.)
§§ 471 a441 e ASVG bzw. § 15 Abs. 3 MS
Beitragsnachweisung (Selbstabrechnungsverfahren)
bis zum 15. des Folgemonats (→ 37.2.1.1.)
S. 1308
Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L 16)
bis Ende Februar 1) des folgenden Kalenderjahrs bzw. bei Dienstverhältnisende bis Ende des F...

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