Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 567

23.1. Begriff

Unter Sonderzahlungen versteht man Teile des Entgelts (→ 9.1.), die den Dienstnehmern

  • neben oder auch nicht neben ihren laufenden Bezügen regelmäßig in größeren Zeitabständen (z.B. jährlich wiederkehrend) oder auch nur einmalig ausbezahlt werden.

Beispiele dafür sind:


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die Urlaubsbeihilfe,
die Weihnachtsremuneration,
Diese Sonderzahlungen werden in diesem Kapitel behandelt.
das Bilanzgeld,
die Jahresabschlussprämie,
die Einmalprämie,
die Jubiläumszuwendung,
die Urlaubsabgeltung (→ 26.2.9.),
die Abfertigung (→ 33.3.)
u.a.m.


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Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen machen es notwendig, dass in diesem Kapitel nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Remunerationen) und die Einmalprämie behandelt werden.

23.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

23.2.1. Anspruch auf Sonderzahlungen

482

Sonderzahlungen gebühren auf Grund von

  • Gesetzen (Hausbesorgergesetz 1), Heimarbeitsgesetz usw.),

  • Kollektivverträgen,

  • Mindestlohntarifen,

  • Betriebsvereinbarungen oder

  • Einzeldienstverträgen.

1) Das Hausbesorgergesetz ist auf Dienstverhältnisse, die nach dem abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden (§ 31 Abs. 5 HbG) (→ 4.4.3.1.4.).

Daneben können Sonderzahlungen auch freiwillig...

Personalverrechnung in der Praxis 2016

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