Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 132

95 Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetz vom , BGBl 1955/189, hat durch zahlreiche Novellierungen (und weitere, in anderen Gesetzen enthaltene Änderungen), beinahe in allen Teilen grundlegende Änderungen erfahren.

Das ASVG kennt die


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Pflichtversicherung
(→ 6.2.)
und
freiwillige Versicherung
(→ 6.3.)
Vollversicherung
Teilversicherung
Selbstversicherung
Weiterversicherung
Höherversicherung
Formalversicherung
(→ 6.4.)

6.1. Geltungsbereich

6.1.1. Geltung bei Inlandsbeschäftigung

Das ASVG regelt die Allgemeine Sozialversicherung

  • 96 im Inland beschäftigter Personen (Territorialitätsprinzip) 1) (§ 1 ASVG).

Als im Inland beschäftigt gelten unselbstständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort (→ 6.2.9.) im Inland gelegen ist (§ 3 Abs. 1 ASVG). Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.

Die Dienstnehmer eines ausländischen Betriebs, der im Inland keine Betriebsstätte (Niederlassung, Geschäftsstelle, Niederlage) unterhält, gelten nur dann als im Inland beschäftigt, wenn sie ihre Beschäftigung (Tätigkeit) von einem im Inland gelegenen Wohnsitz aus ausüben und sie nicht auf Grund dieser Beschäftigung einem System der sozialen SicherheitS. 133 im Ausland unterliegen (§ 3 Abs. 3 ASVG). In diesem Fall hat der ...

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