Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 7Änderungen auf einen Blick
Bei den Änderungen, die nicht ab dem Gültigkeit haben, ist der Zeitpunkt der Änderung gesondert angegeben.
Die vorliegende 27. Auflage dieses Fachbuchs enthält nachstehende Änderungen:
Inhaltliche Erweiterungen.
Die neueste Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Von den in diesem Fachbuch zitierten Rechtsprechungen und Verwaltungspraktiken sind u.a. für die Praxis von Bedeutung |
Siehe Seite | |
• |
Fällt der Erwerber eines Betriebs in den Geltungsbereich eines anderen Kollektivvertrags als der Veräußerer, ist der alte Kollektivvertrag für die übergehenden Dienstverhältnisse keinesfalls mehr anzuwenden ( s). |
125 |
• |
Kollektivvertragliche Mindestentgelte in Euro sind auch arbeitsrechtlich als Geldzahlungsgebot zu verstehen, sofern der Kollektivvertrag nicht selbst vorsieht, dass ein Teil des Mindestentgelts in Sachleistungen abgegolten werden kann. Davon kann auch nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgegangen werden ( t). |
167, 393 |
• |
Für Entgeltbestandteile, die nicht zum wesentlichen Teil des typischen Grundentgelts gehören und die nur unregelmäßig bzw. aus besonderem Anl... |