Steuerleitfaden zur Vermietung
9. Aufl. 2011
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S. 555C. Das Verfahrensrecht und die Vermietung und Verpachtung
C.1. Allgemeines
Um eine möglichst einheitliche Rechtslage auf dem Gebiet der Erhebung der Steuern sicherzustellen, sind die verfahrensrechtlichen Erhebungsvorschriften nicht in den einzelnen Abgabengesetzen, sondern in einem eigenen Gesetzeswerk, nämlich der Bundesabgabenordnung (BAO), geregelt. Die BAO regelt das Abgabenverfahren des Bundes, der Länder und Gemeinden, wobei der Anwendungsbereich der BAO auf die Landes- und Gemeindeabgaben erst mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz mit Wirkung ab 2010 erweitert wurde (Doralt, Steuerrecht 2010/11, Tz 561).
Zusätzlich ist zu beachten ist, dass bereits mit das Berufungsverfahren in Abgabensachen des Bundes neu geregelt wurde.
Anstelle der bisherigen Rechtsmittelabteilungen in den einzelnen Finanzlandesdirektionen entscheidet seither der „Unabhängige Finanzsenat - UFS“ als weisungsfreie Behörde.
Zudem wurde durch die Zusammenführung der Zuständigkeitsregelungen aus dem Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (kurz AVOG) und der BAO mit dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (AVOG 2010 vom , BGBl I Nr 9/2010) eine logische Systematik der s...