Investmentfonds in Fallbeispielen
2. Aufl. 2011
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S. 473. InvF in Fallbeispielen
101
Der nachfolgende Entscheidungsbaum bietet für die verschiedenen Typen an inländischen Investoren, nämliche natürliche Person, „Kapitalgesellschaft“ (damit sind alle Körperschaften gemeint, für deren Einkünfte § 7 Abs 3 KStG die Gewerblichkeitsfiktion aufstellt), Privatstiftung sowie sonstige Körperschaft, die Auffindung der richtigen Fallgruppe. Bei der Privatstiftung ist darauf hinzuweisen, dass diese (generell) gemäß § 5 Z 11 KStG „nur“ beschränkt steuerpflichtig ist. Die Besteuerung erfolgt bei InvF daher idR gemäß § 13 KStG (Zwischenbesteuerung, volle Körperschaftsteuer auf bestimmte Dividenden; Anwendung der Fälle PS). Verfolgt die Privatstiftung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, ist sie gemäß § 5 Z 6 KStG „echt“ beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, sodass die Fallbeispiele KÖR anzuwenden sind.
102
Für ausländische Investoren bietet PV 208 ein eigenes Beispiel an.
3.1. Privatanleger
104
Die Fälle PV behandeln natürliche Personen, die ihre InvF-Anteile in ihrem Privatvermögen halten. Bei Vorliegen von Betriebsvermögen vgl die Fallbeispiele BV-ESt. Zur Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen vgl Rz 4443 ff.
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Im Rahmen der Fälle PV findet mangels Anwendbarkeit keine bilanzielle Beurteilu...