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SWK 18, 20. Juni 2016, Seite 823

Zur Erinnerung: Handwerkerbonus kann ab Anfang Juli beantragt werden

Ab Anfang Juli können Anträge für den Handwerkerbonus bei den Bausparkassen eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung richtet sich nach der Reihenfolge der Einreichungen. Für 2016 werden dafür bis zu 20 Mio Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Neu ist, dass Handwerkerrechnungen nicht nur überwiesen, sondern nunmehr auch in bar bezahlt werden können. Privatpersonen können sich für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt werden. Sie erhalten 20 % des Rechnungsbetrags – maximal 600 Euro jährlich – pro Wohnobjekt. Nicht unter die Förderung fallen Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung und Erweiterung von Wohnraum oder Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts.

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