Bankwissen kompakt
1. Aufl. 2020
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S. 269Teil 8
Liquiditäts- und Solvabilitäts-Bestimmungen
S. 2711. Hintergrund
Wie für andere Kapitalgesellschaften gelten auch für Banken Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzgründe.
Unter Zahlungsunfähigkeit ist eine „generelle“ Illiquidität zu verstehen (und keine nur zeitlich begrenzte, behebbare Zahlungsstockung).
Überschuldung bedeutet, dass das Vermögen, die Aktiva, kleiner ist als das Fremdkapital: Vorhergehende Wertminderungen der Aktiva haben das Eigenkapital aufgezehrt, das sich jetzt als „negatives Eigenkapital“ auf der Aktivseite der Bilanz wieder findet.
Üblicherweise dient Eigenkapital als Risikopuffer: Verluste verringern das Eigenkapital, das diese Verluste auffängt – noch bevor Fremdkapitalgeber davon betroffen sind bzw das Unternehmen überschuldet, dh insolvent wird.
Aufgrund der besonderen Funktion von Banken im Wirtschaftskreislauf sollen Insolvenzen von Banken nach Möglichkeit vermieden werden, da diese Auswirkungen auf das gesamte Finanzsystem hätten („systemisches Risiko“). Deshalb gibt es – im Gegensatz zu den meisten „normalen“ Unternehmen – gesetzliche Bestimmungen über die Mindestliquidität und das Mindesteigenkapital, die Banken jederzeit einhalten müssen. Ei...