Bankwissen kompakt
1. Aufl. 2020
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S. 25Teil 2
Spar- und Girogeschäft (Zahlungsverkehr, Refinanzierung bei der Zentralbank)
S. 271. Das Funding der Bank: Spareinlagen, Girokonten, Treuhandkonten
1.1. Überblick: Funding – Möglichkeiten der Bank
Unter Funding versteht man die Refinanzierung der Bank: Welches Kapital steht ihr zur Verfügung, um ihr Vermögen (ihre Assets) zu finanzieren?
Banken arbeiten zum größten Teil mit Fremdkapital, der Eigenkapitalanteil ist in der Regel (sehr) gering.
Einer Bank stehen folgende Möglichkeiten zur Beschaffung von Fremdkapital zur Verfügung.
1.2. Spareinlagen
Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen die Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkunden) entgegengenommen werden dürfen (Legaldefinition des § 31 Abs 1 BWG).
S. 281.2.1. Arten von Spareinlagen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gibt es folgende Arten von Spareinlagen, die immer legitimiert sind:
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Inhabersparbuch bzw Losungswortsparbuch bzw „Typ I“-Sparbuch | Namenssparbuch bzw „Typ II“-Sparbuch | |
Guthabensgröße | bis max EUR 14.999,99 | beliebig, zwingend für Guthaben ab EUR 15.000 |
„Kontowortlaut“ | Bezeichnung | Bezeichnung oder Name des Identifizierten (bei Guthaben unter EUR 15.000 immer auf Namen des identifizierten Kunden) |