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SWK 18, 20. Juni 2021, Seite 999

Begriff des Reisegepäcks – Mehrwertsteuerbefreiung für Waren, die von Reisenden ausgeführt werden

Entscheidung: BAKATI PLUS, C-656/19.

Normen: Art 146 Abs 1 lit b und Art 147 MwStSyst-RL.

1.

Die in Art 147 Abs 1 MwStSyst-RL vorgesehene Steuerbefreiung für „Gegenstände zur Mitführung im persönlichen Gepäck von Reisenden“ ist dahin auszulegen, dass darunter keine Gegenstände fallen, die eine Privatperson, die nicht in der Europäischen Union ansässig ist, zu gewerblichen Zwecken nach Orten außerhalb der Europäischen Union mit sich führt, um sie in einem Drittstaat weiterzuverkaufen.

2.

Art 146 Abs 1 lit b und Art 147 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegenstehen, nach der die Steuerverwaltung, wenn sie feststellt, dass die Voraussetzungen der Mehrwertsteuerbefreiung für Gegenstände zur Mitführung im persönlichen Gepäck von Reisenden nicht erfüllt sind, die betreffenden Gegenstände vom Erwerber aber tatsächlich nach Orten außerhalb der Union befördert wurden, verpflichtet ist, zu prüfen, ob die in Art 146 Abs 1 lit b MwStSyst-RL vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung auf die in Rede stehende Lieferung angewandt werden kann, obwohl die einschlägigen Zollformalitäten nicht durchgeführt wurden und der Erwerber beim Kauf nicht b...

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