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Änderung der Sachbezugswerteverordnung
Durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2023/404) erfolgen eine rückwirkende Anpassung betreffend den Kostenersatz für das Aufladen emissionsfreier Firmen-Kfz beim Arbeitnehmer und eine Klarstellung betreffend die Berücksichtigung von Ladestationen, die vom Arbeitgeber geleast werden. Außerdem ist der Zinssatz für die Berechnung der Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Vorschüssen ab unterschiedlich zu ermitteln, je nachdem, ob es sich um fix verzinste (bzw unverzinsliche) oder um variabel verzinste Darlehen/Vorschüsse handelt.