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Wärmelieferung einer WEG an die Eigentümer ist steuerpflichtig
Entscheidung: WEG Tevesstraße, C-449/19.
Norm: Art 135 Abs 1 lit l MwStSyst-RL.
Art 135 Abs 1 lit l MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, von der Mehrwertsteuer befreit ist.