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Schadenersatzzahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers als Betriebsausgaben/Zurechnung bei Leasing
Entscheidung: Ra 2023/13/0020 (Zurückweisung der Parteirevision); Vorerkenntnisse: Ra 2015/13/0023, und Ra 2018/13/0052.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger, der zu 50 % beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH war (die restlichen 50 % wurden von seinem Vater gehalten), leistete anlässlich des Konkurses der GmbH „Schadenersatzzahlungen“ an die Hauptgläubiger. Zweck der Zahlungen war ua die Verhinderung der Einbringung einer Anzeige (aufgrund strafrechtlich relevanten Verhaltens) gegen den anderen Gesellschafter. Das Finanzamt erkannte die Zahlungen nicht als Betriebsausgaben an.
Der Steuerpflichtige veräußerte weiters einen im Privatvermögen gehaltenen Kommanditanteil an einer KG, die eine geleaste Liegenschaft vermietete. Das Finanzamt nahm an, das wirtschaftliche Eigentum an der Liegenschaft liege bei der KG, und setzte Einkünfte aus der Veräußerung des Grundstücks an.
Das BFG gab der Beschwerde keine Folge.
Rechtliche Beurteilung: Zu den „Schadenersatzzahlungen“: Nach dem Vorerkenntnis war zu klären, ob die Zahlungen des Steuerpflichtigen an Gläubiger der GmbH durch das Gesellschaftsve...