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Fehlende Unterschrift auf dem Steuererklärungsformular
Entscheidung: Ra 2021/13/0020 (Zurückweisung der Parteirevision).
Normen: § 85 Abs 2, 86a BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Rechtsvertreterin reichte schriftlich eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für eine zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbene Steuerpflichtige ein. Die Eingabe bestand aus einem einseitigen Begleitschreiben auf dem Briefpapier der Rechtsvertreterin, auf dem ihr Kanzleistempel und ihre Unterschrift angebracht waren, sowie einem ausgefüllten „L1“-Formular, auf dessen letzter Seite ebenfalls der Kanzleistempel der Rechtsvertreterin angebracht war, jedoch kein Datum und keine Unterschrift.
Das Finanzamt erteilte aufgrund der fehlenden Unterschrift einen Mängelbehebungsauftrag. Nachdem die Rechtsvertreterin in einer weiteren Eingabe ausführte, bei Vertretung durch einen Wirtschaftstreuhänder sei eine Unterschrift nicht erforderlich, sprach das Finanzamt mit Bescheid aus, die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung gelte als zurückgenommen, weil dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen worden sei.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die unterschriftslose Erklärung sei mit einem Mangel behaftet gewesen, zudem hätten sich aus der Eingabe keine Hinweise ...