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SWK 35, 10. Dezember 2022, Seite 1349

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer Diplomatengattin mit Homeoffice-Tätigkeit in Österreich

EAS 3441 vom .

Arbeitet die Ehegattin eines nach Österreich entsandten Diplomaten mit Staatsbürgerschaft des Entsendestaats als IT-Expertin für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich, so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen.

Gemäß Art 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit a bis f genannten ortsbezogenen oder dienstleistungsbedingten Steuern und Abgaben befreit. Gemäß Art 34 lit d Wiener Diplomatenkonvention sind hingegen Steuern und sonstige Abgaben von privaten Einkünften, deren Quelle sich im Empfangsstaat befindet, nicht von der Befreiung umfasst. Gemäß Art 37 Abs 1 Wiener Diplomatenkonvention werden diese Vorrechte und Immunitäten auch auf die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder ausgedehnt, sofern sie nicht Angehörige des Empfangsstaats sind. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis nur Steuerpflicht für Einkünfte aus inländischen Quellen iSd § 98 EStG besteht. Auf DBA-Ebene bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust de...

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