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Kurzfristige Erleichterungen für Abgabepflichtige im Zusammenhang mit Einbußen aufgrund des Coronavirus
Verfahrensrechtliche Maßnahmen im Überblick
Das Finanzministerium hat auf die bereits eingetretenen oder durch die Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Virus-Infektion noch eintretenden wirtschaftlichen Folgen reagiert und in Form einer BMF-Information (veröffentlicht in der Findok am und aktualisiert am ) die weitere Vorgangsweise der Finanzämter dargelegt. Konkret sollen Auswirkungen von akuten Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen aufgrund von Umsatzeinbrüchen infolge der Einschränkung des täglichen Lebens abgemildert werden. Anja Cupal und Florian Petrikovics präsentieren die verfahrensrechtlichen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen.
1. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, konkret von einem Liquiditätsengpass betroffen zu sein, der auf die Folgen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist. Der Steuerpflichtige muss das Vorliegen der Voraussetzung glaubhaft machen. Laut VwGH ist ein Sachverhalt glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, der vermutete Sachverhalt habe von allen anderen denkbaren Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit für...