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Regelungen zur Einkünftekorrektur bei Betriebsstätten sind mit Unionsrecht vereinbar
AEUV Art. 49
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er grundsätzlich einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der eine Mittelübertragung von einer gebietsansässigen Zweigniederlassung zugunsten ihrer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft als „einnahmeerzeugender Umsatz“ eingestuft werden kann, mit der Folge, dass die Verrechnungspreisregelungen verpflichtend anzuwenden sind, wohingegen, wenn der gleiche Umsatz zwischen einer Zweigniederlassung und einer Muttergesellschaft mit Sitz in demselben Mitgliedstaat stattgefunden hätte, er nicht in dieser Weise eingestuft worden wäre und die Verrechnungspreisregelungen nicht angewendet worden wären.
- ECLI:EU:C:2020:806 - Impresa Pizzarotti & C SPA Italia Sucursala Cluj
Das Problem: Im Verfahren C-558/19 hatte der EuGH über eine rumänische Vorlage zu entscheiden. Gestritten wurde über die Unionsrechtmäßigkeit der rumänischen Regelungen zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte.
Im Fall hatte eine italienische Gesellschaft, die Impresa Pizzarotti & C SPA Italia, eine Zweigniederlassung in Rumänien, die Impresa Pizzarotti & C SPA Italia Sucursala Cluj. Di...