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Investmentsteuerrecht – DBA-Freistellung für Dividenden – anlegerbezogene Betrachtung
isr.2020.10.i.0349.01.e
InvStG § 4, 15; DBA-Polen 2003 Art. 10 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a
§ 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist.
BFH Urt. - I R 51/16 - ECLI:DE:BFH:2019:U.231019.IR51.16.0
Das Problem: Das vorliegende Urteil des BFH klärt eine Frage, die Wissenschaft und Praxis der Fondsbesteuerung über die letzten Jahre und Jahrzehnte hinweg beschäftigt hat: Unter welchen Voraussetzungen kommen abkommensrechtliche Vergünstigungen des Investmentvermögens (Investmentfonds) selbst den einzelnen Anlegern zu? Die Antwort darauf hängt ganz wesentlich vom Verständnis des betreffenden Mechanismus im Investmentsteuerrecht ab. Konkret: Wie sieht die systematische Ausgestaltung der entsprechenden Norm – § 4 InvStG 2004 – aus und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Die Antworten hierauf hat der BFH mit seiner Entscheidung nun gegeben.
Auch wenn das Urteil noch zum „alten“ Investmentsteuerrecht in seiner Fassung vor 2018 ergangen ist, haben...