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IRZ 5, Mai 2009, Seite 175

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger, IRZ-Redaktion

die Grundmauern des deutschen Bilanzrechts hat sie nicht zum Einsturz gebracht, wie gar noch im November letzten Jahres befürchtet (Handelsblatt v. ); und wenn auch vielfach vom „BilMoG light” die Rede ist – es ist die größte Bilanzreform seit den 1980er Jahren; nun am in Kraft getreten.

Das neue Gesetz zieht eben die Lehren aus der Finanzmarktkrise, etwa durch den Verzicht der ursprünglich geplanten Fair-Value-Bewertung von Handelspapieren: Für zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente, z. B. Aktien, Derivate wie Optionen, Forwards, Swaps, Fondsanteile oder Schuldverschreibungen, bleibt es beim bisherigen Anschaffungskostenprinzip (bzw. Realisations-/Niederstwertprinzip). Lediglich Kredit- und Finanzinstitute sowie Versicherungen müssen diese mit dem Marktwert zum Bilanzstichtag bewerten.

Man könnte sagen, dem BilMoG fehle der Mut, das Ziel der Annäherung an die IFRS sei verfehlt. Doch der Weg von der Idee zur Umsetzung ist – auch hier im über 17-monatigen Entstehungsmarathon des Gesetzes – mit vielen Hürden und mit Blick auf die Finanzmarktkrise mit vielen Fallstricken belegt. Und womöglich oder auf...

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